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Nutzungsentnahme PKW vielleicht doch begrenzbar?

Beim Bundesverfassungsgericht wurde gegen eine Entscheidung des BFH Verfassungsbeschwerde eingelegt.

Die private Nutzung eines betrieblichen PKW kann pauschal nach der sog. 1% Regelung besteuert werden. Dies setzt seit dem Jahr 2006 voraus, dass der PKW zu mindestens 50% betrieblich genutzt wird. Der BFH hatte erst kürzlich entschieden, dass es nicht geboten sei, im Umkehrschluss die nach der 1% Regelung ermittelte Nutzungsentnahme auf 50% der Gesamtaufwendungen für den PKW zu begrenzen. Diese Entscheidung könnte nun kippen.

BFH Urteil vom 15.05.20158, X R 28/15

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