Beim Bundesverfassungsgericht wurde gegen eine Entscheidung des BFH Verfassungsbeschwerde eingelegt.
Die private Nutzung eines betrieblichen PKW kann pauschal nach der sog. 1% Regelung besteuert werden. Dies setzt seit dem Jahr 2006 voraus, dass der PKW zu mindestens 50% betrieblich genutzt wird. Der BFH hatte erst kürzlich entschieden, dass es nicht geboten sei, im Umkehrschluss die nach der 1% Regelung ermittelte Nutzungsentnahme auf 50% der Gesamtaufwendungen für den PKW zu begrenzen. Diese Entscheidung könnte nun kippen.
BFH Urteil vom 15.05.20158, X R 28/15